Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am 20.01.2019 in Ortsverein

Der Startschuss zum Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg ist gefallen. Die SPD hat Anfang Januar einen detaillierten Fahrplan samt Gesetzentwurf vorgelegt. Ab sofort sammelt die Landespartei die ersten 10.000 Unterschriften, damit der Antrag zum Volksbegehren wirksam wird.

Der Gesetzentwurf der SPD in Baden-Württemberg sieht vor, dass das Land die Gemeinden und die weiteren Träger vor Ort beim Erlass von Elternbeiträgen entlastet – und zwar kostendeckend. Dies solle von der Geburt bis zur Einschulung des Kindes im Umfang von bis zu 35 Wochenstunden (Grundbetreuung) gelten. Diese sogenannte Grundbetreuung umfasst dabei die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kindergrippe, Kindergarten) oder der Kindertagespflege-pflege. Da in den ersten Lebensjahren die grundlegenden Voraussetzungen für die

nachfolgenden Lern- und Bildungsprozesse von Kindern geschaffen werden, sollte jedes Kind von Beginn an die bestmögliche Förderung erhalten, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

 

Fahrplan zur Gebührenfreiheit: Wie kann ich das Volksbegehren unterstützen?

Für einen erfolgreichen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens benötigt die SPD Baden-Württemberg mindestens 10.000 Unterschriften, die bis zum 31. Januar 2019 gesammelt werden. Anschließend werden die Unterschriften beim Innenministerium eingereicht. Nach Zulassung des Volksbegehrens haben wir sechs Monate Zeit, um Unterschriften von den Bürgerinnen und Bürgern Baden Württembergs zu sammeln. Für ein erfolgreiches Volksbegehren werden die Unterschriften von einem Zehntel der Wahlberechtigten benötigt. 

Ist das Volksbegehren erfolgreich abgeschlossen, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zum Beschluss vorgelegt. Verweigert die grün-schwarze Mehrheit weiterhin ihre Zustimmung, findet über unseren Gesetzentwurf eine landesweite Volksabstimmung statt.

Engagieren Sie sich gemeinsam mit uns für die Entlastung von Familien und eine Stärkung der Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg. Den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens sowie weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der

 

Homepage der SPD Baden-Württemberg: www.spd-bw.de

Gerne bringen wir Ihnen die Antragsunterlagen auch nach Hause, sollten Sie keine Möglichkeit haben, diese auszudrucken (Telefon: 44580400).

 

Thorsten Walther

 

Der Vorstand der SPD Ilvesheim – für Sie aktiv

Vorsitzender Simon Schubert, Heidelberger Straße 35, Telefon 0176-80189463

2. VorsitzenderPhilipp Kaltschmitt, Bergstraße 2, Telefon 0174-2005133

Kassierer Bernd Bischer, Heddesheimer Straße 25, Telefon 492255

Schriftführer Thorsten Walther, Neckarstr. 3, Telefon 44580400

BeisitzerDr. Andreas Güntner, Schubertstraße 4, Telefon 492950

Beisitzerin Doris Hartmann, Dammstraße 4, Telefon 43722187

Beisitzerin Dagmar Klopsch-Güntner, Schubertstraße 4, Telefon 492950

Beisitzer Rolf Sauer, Neckarstraße 30, Telefon 494018

Beisitzer Dieter Bühler, Alte Schulstraße. 24 B, Telefon 3919494

Beisitzer Normann Feuerstein, Beim Schlossgarten 28, Telefon 491509

Beisitzerin Isabelle Bühler, Heidelberger Straße 35, Telefon 0176-63081875

Mehr im Internet unter www.spd-ilvesheim.de.

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