Neuerungen 2020 Teil 1

Veröffentlicht am 10.01.2020 in Bundespolitik

Mehr Geld, mehr Pflichten, einige wichtige Änderungen im neuen Jahr, gültig seit dem 01.01., Teil 1

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4

Mehr Geld, mehr Pflichten, einige wichtige Änderungen im neuen Jahr, gültig seit dem 01.01., Teil 1

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 gesenkt. Der Zugang zum Arbeitslosengeld wird erleichtert, der Rahmen für die 12 Monate Beschäftigungszeit wird auf zweieinhalb Jahre erweitert. Das Arbeitslosengeld II, kurz Hartz IV, wird erhöht für Alleinstehende und Alleinerziehende von 424 Euro auf 432 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 16 Cent auf Euro 9,35.

Die Altersgrenze steigt für 1955 Geborene auf 65 Jahre und neun Monate, die ab 1964 Geborenen müssen bis 67 Jahre erwerbstätig sein. Betriebsrenten bis 159 Euro sind frei von Beiträgen an die Krankenkasse.

In der Pflege müssen erwachsene Kinder an die Sozialbehörde einen Teil der Hilfe zur Pflege zurückzahlen, dies gilt ab sofort nur für Spitzenverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als Euro 100.000,00.

Die Ausbildungen in der Kranken-, Alten- und Kinderpflege werden zu einer gemeinsamen Ausbildung zusammengefasst. Zunächst erfolgt einen zweijährige gemeinsame Ausbildung. Im dritten Ausbildungsjahr kann dann ein gesondertes Abschluss in der Alten-, Kinder- und Krankenpflege genommen werden. Die Ausbildung muss kostenfrei sein, die Auszubildenden haben Anspruch auf Ausbildungsvergütung, Lehr- und Lernmittel sind zu finanzieren.

Dagmar Klopsch-Güntner