Änderungen 2020

Veröffentlicht am 13.01.2020 in AG 60plus

Mehr Geld, mehr Pflichten, einige wichtige Änderungen im neuen Jahr, gültig seit dem 01.01., Teil 2

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben werden.

Mehr Geld, mehr Pflichten, einige wichtige Änderungen im neuen Jahr, gültig seit dem 01.01., Teil 2

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung kann um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben werden. Die Notfallnummer 116117 gilt ab sofort rund um die Uhr für Notfälle. Termine können online vereinbart werden. Ab 01. März gilt eine Impfpflicht gegen Masern. Eltern müssen vor der Aufnahme ihrer Kinder in Krippe, Kita oder Schule die Impfung nachweisen. Der Beruf der Hebamme wird zukünftig im  Rahmen eine Hochschulstudiums erlernt. Die Ausbildung besteht in einem drei- bis vierjährigen Bachelorstudiums mit hohem Praxisanteil und einer staatlichen Abschlussprüfung.

Der Kinderfreibetrag steigt auf Euro 7812 und der Grundfreibetrag auf Euro 9408.

Die Mehrwertsteuer auf Bahntickets sinkt von 19 auf 7 Prozent. Die Bahn will diese Ermäßigung voll an die Kunden weitergeben. Die Luftverkehrsteuer soll ab April deutlich steigen, es sollen je nach Distanz bis zu Euro 59,43 fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bisher.

Die Mehrwertsteuer für Hygieneprodukte wie Tampons und Damenbinden soll ebenfalls von 19 auf 7 Prozent fallen, ebenso wie für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher.

Kassenbons werden jetzt Pflicht für jeden Kauf. Im Gegensatz zu anderen Ländern muss der Kunde den Beleg jedoch nicht mitnehmen.

Und DAB+ (Digital Audio Broadcasting) muss ab dem 21.12. in jedem Neuwagen zu hören sein. Bislang ist in vielen, auch neuen, Autos nur analoges UKW-Radio vorhanden.

Dagmar Klopsch-Güntner

Doppelvorsitz der SPD

Pinar Karacinar-Gehweiler: k.pinar@gmx.de

Simon Schubert: simon@simon-schubert.com

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