Mietendeckel gekippt - und jetzt?

Veröffentlicht am 19.04.2021 in Aktuelles

Die Miet- und Wohnsituation in Berlin befindet sich weiterhin in einer angespannten Lage. Dies zeigt die Entwicklung der Angebotsmieten für Wohnungen in der deutschen Hauptstadt. Während im ersten Quartal 2012 noch ein qm-Preis von 6,65 € vorzufinden war, ist im vierten Quartal 2020 bereits die 10€/qm-Marke überschritten. Um dem stetigen Anstieg entgegenzuwirken, trat im Februar 2020 der Mietendeckel in Berlin in Kraft. Nun ist es offiziell: das Mietendeckelgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und somit für nichtig erklärt. Doch was bewirkte der Mietendeckel? Durch den Mietendeckel wurde eine Mietobergrenze von 9,80 € pro qm festgesetzt. Mieten, die am 18. Juni 2019 bezahlt wurden, sollten auch für die kommenden 5 Jahre gelten. Weitere Mieterhöhungen wurden ausgeschlossen. Somit sollte Mieter*innen eine geringere Mietbelastung zugutekommen.

Warum wurde der Mietendeckel aufgehoben?

Das Bundesverfassungsgericht nahm sich der Klage von CDU und FDP an, ob es sich beim Mietendeckelgesetz um eine Verfassungswidrigkeit handelt. Mit Erfolg! Das wesentliche Argument der Kläger ist dabei das „Neu-Bauargument“. Jedoch zählen Neubauten zur Zukunftsplanung und hilft mehr als 1,5 Millionen Mieterhaushalten in Berlin derzeit nicht weiter. Letztlich sei der Bund und nicht die Länder für die gesetzliche Regulierung zuständig, lautete die Begründung des Bundesverfassungsgerichts.

Was bedeutet ein gekippter Mietendeckel für Berliner Mieter*innen?

Der deutsche Mieterverein hat Mieter*innen empfohlen, Rücklagen für die eingesparten Mietbeiträge zu bilden, sollte es zu einer Aufhebung des Mietendeckels kommen. Besonders in der weiterhin anhaltenden COVID-19 Pandemie, haben bundeweit viele Menschen mit einer angespannten beruflichen und finanziellen Lage zu kämpfen. Somit gingen die gebildeten Rücklagen für den Ausgleich von Kurzarbeitergeld und weiteren Lohn- und Gehaltskürzungen drauf. Die Einsparung in der Mietbelastung stellte demnach einen finanziellen Lichtblick dar. Dieser Lichtblick ist seit dem Beschluss durch das Bundesverfassungsgericht dahin. Somit müssen sich die Berliner Haushalte auf steigende Mieten und hohe Mietnachzahlungen einstellen. Dies ist jedoch nicht für alle Mieter*innen derzeit finanziell tragbar. Demnach drohen etlichen Berliner Haushalten Kündigungen der Mietverträge, da die Mehrbelastung nicht gestemmt werden kann oder eine weitere Verschuldung. Der Zeitpunkt der Klage sowie der Beschluss aus Karlsruhe sind demnach stark anzuzweifeln!

Wohnsituation in Ilvesheim

Auch die Wohnsituation in Ilvesheim gibt uns zu Bedenken. Wir haben in unserer Gemeinde wahrlich nicht mit großen Immobilienunternehmen zu tun, welche in Berlin im großen Stil Häuser aufkaufen, diese renovieren und im Anschluss für deutlich höhere Mieten auf dem Markt anbieten. Wir sehen die Problematik vielmehr am fehlenden Wohnraum. Es gibt überdurchschnittlich viele Einfamilienhäuser in Ilvesheim mit viel Wohnraum und großem Garten, welche für Familien heutzutage kaum finanzierbar sind. So ist es derzeit üblich, dass bei Besichtigungen mehr als 100 (!) weitere Interessenten auf eine Wohnungs- oder Hausausschreibung folgen. Die Folge daraus ist, dass langjährige Ilvesheimer*innen zunehmend in umliegende Gemeinden ausweichen. Da uns die Miet- und Wohnlage in unserer Gemeinde am Herzen liegt und seit langer Zeit beschäftigt, wollen wir uns dem Thema gezielt annehmen. Für uns ist klar:  Wir benötigen einen attraktiven Wohnungsbau für Familien. Ilvesheim muss ein bezahlbarer Wohnraum sein!

Ihr SPD Ortsverein Ilvesheim