Vorgarten und Einfriedung

Veröffentlicht am 14.10.2021 in Ortsverein

Im Ortsetter wurden die Häuser meistens in geschlossener Bauweise entlang der Straße gebaut, in Städten dicht gedrängt innerhalb der schützenden Stadtmauern. Erst mit den sogenannten Siedlungen wurden in den 20er und 30er Jahren Häuser mit Nutzgarten geplant. (Dammstraße, Heidelberger Straße).

Die Häuser hatten einen Vorgarten, es entstand Straßengrün, die Straße wirkte großzügiger und freundlicher – von Ökologie war noch nicht die Rede. In den 50er Jahren entstanden die Bebauungspläne fürs Schlossfeld.

Ein Plan zwischen Wachenheimer- und Deidesheimer Straße sah zwar Vorgärten vor, mit weniger strengen Vorschriften (hier gab es bereits Bestandshäuser).

Plangebiet nördlich der Deidesheimer Straße

Hier schreibt der Bebauungsplan ausdrücklich die Form der Einfriedung, einschließlich des Vorgartens vor – max. Höhe 1,10 m.

Das Grün des Vorgartens sollte in den Straßenraum einwirken. Bisher hielten sich die Grundstückseigentümer an diese Vorschrift. Macht sie doch heute unter den Gesichtspunkten CO 2 + Feinstaubbindung sowie positiver Wirkung auf das Kleinklima, viel Sinn.

Präzedenzfall: 1,70 m Gabionen-Steinmauer

In der September Sitzung des Techn. Ausschusses, erteilte eine große Mehrheit der Mitglieder hierzu eine Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans.

Der Antragsteller darf nun an dem Gehweg eine 1,70 m hohe Mauer errichten. Nachahmern muss man das nun ebenfalls zubilligen, worauf wir in der Sitzung ausdrücklich hinwiesen.

Das Grün des Vorgartens wird nicht mehr in den Straßenraum hineinwirken. Der Fußgänger wird zum Mauerläufer.

Diese Entscheidung passt nicht in eine ökologische Stadtplanung, auch wenn die Grüne-Rätin für die Mauer stimmte.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Grundstückseigentümer in Eigenver-antwortung von dieser Fehlentscheidung keinen Gebrauch machen.

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