Sanierung des Fußgängerstegs Feldwegbrücke

Veröffentlicht am 13.10.2025 in Fraktion

Die Feldwegbrücke wurde 2005 gebaut. Bauträger ist die Gemeinde Ilvesheim, der Neubau wurde mit rd. 80 % bezuschusst. Die Gemeinde ist für die Unterhaltung zuständig. Das Brückenbauwerk wird durch den TÜV geprüft. Im Prüfbericht 10/2021 wurden u. a. Rostfahnen an den Fugen des Gehwegbelages, tw. Durchrostungen an den Trapezblechen der Unterseite und Anrostungen an den Randprofilen des an die Brückenkonstruktion angehängten Gehweges festgestellt. Die Schadensbehebung sei mittelfristig erforderlich, so der TÜV. 

Anfang 2025 traten Absenkungen von Gehwegmetallplatten auf. Der Gehweg wurde gesperrt und verkehrssichernde Maßnahmen unternommen. Das Brückenbauwerk wurde in 4/2025 vom TÜV geprüft, mit dem Ergebnis, dass die Verkehrssicherheit des Gehweges nicht mehr gegeben ist und die fortgeschrittenen Korrosionsschäden kurzfristig behoben werden müssen.

Anfang 5/2025 wurde ein Fachplanungsbüro mit der Sanierungsplanung beauftragt. Das Planungsbüro machte eine Bestandsaufnahme und eine Vorplanung zur Sanierung. 

 Die Ergebnisse der Vorplanung wurden in 8/2025 vorgestellt. Hier wurde auch über mögliche Belagsvarianten entschieden. Weiter wurde der Bauablaufplan aufgezeigt. Wegen des in den Schifffahrtsverkehr hineinragenden Arbeitsgerüstes müssen die Arbeiten voraussichtlich in 9 Teilabschnitten durchgeführt werden, was eine Arbeitszeit von rd. 5 Monaten ergibt.

 Die Zeitschiene bis Arbeitsbeginn (Genehmigungsverfahren) wird mit rd. 14 Monaten angegeben. Der Arbeitsbeginn ist in 10/2026 vorgesehen, wohlwissend, dass viele Arbeiten plus Temperaturen von rd. 10 Grad benötigen und sich damit die Fertigstellung bis 6/2027 hinausziehen kann. Das würde bedeuten, dass die Schadensbehebung nach Beauftragung des Planungsbüros 2 Jahre dauern würde. 2 Jahre ampelgeregelte eingeschränkte Verkehrsführung auf dem Schul- und ÖPNV- Weg.

Die SPD-Fraktion hat sich nach dieser Vorstellung in der TA-Sitzung am 20.8.2025 noch einmal mit der Zeitschiene befasst und kommt zum Ergebnis, dass ein Arbeitsbeginn spätestens im Juli 2026 möglich sein muss, damit die Arbeiten vor dem Winter abgeschlossen werden.

Wir haben nun die Verwaltung gebeten, das Planungsbüro für den Sachstandsbericht Anfang Dezember aufzufordern uns folgende detaillierte Informationen zu geben:

A) Stand der Genehmigungsplanung seit Auftragserteilung im August. B) Welche Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in die Genehmigungsplanung einzubeziehen. C) Wann wurden oder werden die Einzelnen einbezogen. D) In welchem Zeitraum wird die Stellungnahme der Einzelnen erwartet. E) Information der Gemeinde bei jeglicher Verzögerung.

Wir wollen ganz im Sinne des Bürokratieabbaus der Bundesregierung auch öffentlich herausstellen, an wem genau es liegt, wenn ein Genehmigungsverfahren für solch eine Sanierungsmaßnahme nicht innerhalb von 3 bis 4 Monaten abgeschlossen werden kann.

Wir werden über den Fortgang informieren, aktuell und kritisch,

Ihre SPD-Gemeinderatsfraktion