In der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses lag ein Bauantrag wegen Sanierung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses in der Hauptstr. 7 vor. Da für dieses Gebiet kein Bebauungsplan besteht, ist von der Baurechtsbehörde eine Stellungnahme der Gemeinde zur städtebaulichen Einfügung des Bauvorhabens einzuholen, das sogenannte Einvernehmen nach § 34 BauGB.
Welches Bauvorhaben wurde beantragt?
Als Erstes der Ausbau des denkmalgeschützten (2) Familienhauses zu 4 Wohneinheiten. Dazu soll die Ebene 3 mit Dachgauben und Loggia ausgebaut werden und die Ebene, der Spitzboden, mit Dachflächenfenstern. Im kleinen Innenhof soll ein Balkon entstehen, das Treppenhaus soll an die Giebelseite angehängt werden, sodass eine optimale Wohnraumnutzung für 4 Eigentumswohnungen möglich ist.
Diese Wohnraumoptimierung im bestehenden Wohnhaus ist u. E. das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Die denkmalpflegerische Sicht obliegt der Fachbehörde. Die in der Hauptstraße unbedingt notwendigen Stellplätze sind von der Baurechtsbehörde einzufordern und auf dem ausreichend großen Grundstück zu erbringen, was durch eine Nutzung des Scheunengebäudes im Erdgeschoss möglich wäre.
Ja, eine Innenverdichtung mit Augenmaß, wäre da nicht der Bauantrag auf Nutzungsänderung der Scheune, um diese zu 2 vertikal geteilten Eigentumswohnungen (Doppelhaushälften) umzubauen. Danach bleiben für die 6 Eigentumswohnungen im kleinen Hof (nach Balkon und Zugangsbereich für die Häuser) gerade noch 2 Stellplätze (wenn überhaupt). Ein Bebauungsplan hätte ein zweites Wohnhaus als kompletten Riegel in der 2. Baureihe, ohne Stellplätze, nicht zum Ergebnis gehabt.
Bei früheren und aktuellen Wohnraumerweiterungen in der Hauptstraße wurde stets darauf geachtet, dass Stellplätze auf dem eigenen Grundstück angelegt wurden, auch mit Überbauung.
Bei unserer Fraktionsbesprechung vor Ort konnten wir es uns noch nicht einmal vorstellen, wie die enge Hauptstraße mit ÖPNV-Verkehr und Parkdruck an dieser Stelle auch nur den Anlieferverkehr für 6 Eigentumswohnungen aufnehmen soll. Die jetzt schon angespannte Parksituation in diesem Gebiet würde unerträglich werden, was Wohnwerteinbußen der Anwohner bedeuten würde. Damit war für uns die Grenze für Innenverdichtung deutlich überschritten.
In der Sitzung stellten wir deshalb den Antrag, das Einvernehmen zur Umwandlung des EG der Scheune zu Wohnraum zu versagen, zugunsten von ausreichend Stellplätzen.
Überrascht waren wir, dass alle anderen Fraktionen unseren Antrag ablehnten und dem Gesamtkomplex die Zustimmung gaben.
Gemeinsam mit den Anwohnern der Hauptstraße und deren Nebenstraßen können wir jetzt nur noch hoffen, dass das Baurechtsamt des RNK diesen Bauantrag kritischer betrachtet.